Berechnungsdetails Schiedsgerichtskosten
Schiedsgerichtskostenrisiko (TENOS)
= TENOS-Honorar für 1 TENOS-Schiedsrichter (Jurist mit Befähigung zum Richteramt)
+ (falls angekreuzt) TENOS-Honorar für 1 oder 2 weitere Schiedsrichter (Fachexperten)
+ (falls angekreuzt) RA-Gebühren (Verhandlungs- und Terminsgebühr) für 2 RAe
   (5 Gebühren) (Beachten Sie: Falls der eigene RA bereits außergerichtlich tätig
   geworden ist, entsteht eine zusätzliche Gebühr von 0,25 bis 1,75 für die jeweilige Partei.)
 
Berechnungs-Grundlagen sind die TENOS-Honorarordnung und das RVG.
Da TENOS als neutrale Institution den Schiedsrichter ernennt, reicht 1 Schiedsrichter
in der Regel aus.
 
Als 2. (und/oder 3.) Schiedsrichter muss nicht ein Jurist sondern kann auch ein
Fachexperte (z.B. ein Arzt, IT-Spezialist, Ingenieur etc) benannt werden, so dass
zusätzliche Sachverständigenkosten bei TENOS-Verfahren regelmäßig nicht anfallen.
 
 
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