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| Schiedsgerichtskostenrisiko (TENOS) |
| = TENOS-Honorar für 1 TENOS-Schiedsrichter (Jurist mit Befähigung zum Richteramt) |
| + (falls angekreuzt) TENOS-Honorar für 1 oder 2 weitere Schiedsrichter (Fachexperten) |
| + (falls angekreuzt) RA-Gebühren (Verhandlungs- und Terminsgebühr) für 2 RAe |
| (5 Gebühren) (Beachten Sie: Falls der eigene RA bereits außergerichtlich tätig |
| geworden ist, entsteht eine zusätzliche Gebühr von 0,25 bis 1,75 für die jeweilige Partei.) |
| Berechnungs-Grundlagen sind die TENOS-Honorarordnung und das RVG. |
| Da TENOS als neutrale Institution den Schiedsrichter ernennt, reicht 1 Schiedsrichter |
| in der Regel aus. |
| Als 2. (und/oder 3.) Schiedsrichter muss nicht ein Jurist sondern kann auch ein |
| Fachexperte (z.B. ein Arzt, IT-Spezialist, Ingenieur etc) benannt werden, so dass |
| zusätzliche Sachverständigenkosten bei TENOS-Verfahren regelmäßig nicht anfallen. |
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